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Allgemeine Geschäftsbedingungen

„Birnbaum Hotels" · Herzogenauracher Damm 11 · Erlangen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.1)

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung

2.1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung

3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen.

3.5. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

3.10. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

4.3.1 Allgemeine Rücktrittsbestimmungen:

a) Stornierung bis 3 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag: kostenfrei möglich;

b) Nichtanreise, vorzeitige Abreise und Stornierung innerhalb von 3 Kalendertagen vor dem vereinbarten Ankunftstag: 90 % der vereinbarten Preise sind zu zahlen.

4.3.2 Aufenthalte bei Messen / Ausstellungen oder besonderen Events:

a) Stornierung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag: kostenfrei möglich;

b) Nichtanreise, vorzeitige Abreise und Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem Ankunftstag: 90 % der vereinbarten Preise sind zu zahlen.

5. Rücktritt des Hotels

5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen.

5.4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -Rückgabe

6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%.

7. Haftung des Hotels

7.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.

8. Tierhaltung

8.1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.

8.5. In den Salons, Gesellschafts-, Restauranträumen und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen.

9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels.

9.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (AGBV 6.0)

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels / Gasthofs zur Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Konfirmationen, Kommunionen, Geburtstagen, Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc.

3. Preise, Zahlung

Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Abreise ohne Abzug zu zahlen.

Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

5. Stornierung durch den Kunden

Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Bei einer Stornierung, Nichtanreise oder vorzeitigen Abreise hat der Kunde 90 % des vereinbarten Zimmerpreises pro Zimmer und gebuchter Nächte zu zahlen.

Veranstaltungsbereich – Stornokosten:

  • Mehr als 14 Tage im Voraus – keine
  • 14 Tage im Voraus – 50%
  • 7 Tage im Voraus – 80%

6. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

Der Veranstalter muss dem Hotel spätestens 48 Stunden vor Beginn die endgültige Teilnehmerzahl mitteilen.

Bei Veranstaltungen, die sich über 24:00 Uhr ausdehnen, berechnen wir einen pauschalen Nachtzuschlag in Höhe von 40,00 € für je angefangene Stunde. Sperrzeit für unser Restaurant ist 02:00 Uhr.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Stand: Oktober 2021